Ablass

Nach christlicher Überzeugung wendet sich in der Sünde der Mensch von Gott ab. Zu seinem eigenen Schaden (so wie sich eine Pflanze schaden würde, könnte sie freiwillig der Sonne den Rücken kehren und im Dunkeln leben wollen). Wenn sich der Mensch wieder zu Gott wendet und "umkehrt", ist diese Trennung aufgehoben (die Pflanze steht wieder im "Licht"). Dies geschieht sofort und ohne jede zeitliche Verzögerung.

Trotzdem dauert es noch, bis sich eine Pflanze von dem sich selbst zugefügten Schaden erholt hat. Jede "Sünde" und das Sich-wieder-davon-Erholen hat auch eine zeitliche Dimension, wonach die Sünde nicht einfach mit einem Federstrich aus der Welt geschafft werden kann. Um sich von dem geschädigten, verkümmerten Zustand wieder vollends zu erholen, unterstützt die Kirche als die Gesamtheit aller "Brüder und Schwestern im Glauben" den einzelnen durch ihr Gebet, so wie eine verkümmerte Blume durch besondere Pflege und Zuwendung schneller zu Kräften kommt. Dieses gemeinsame unterstützende Gebet vermittelt die Kirche dem einzelnen durch den sogenannten Ablass. Er wirkt jedoch nicht automatisch. Er setzt die innere umkehrbereite Haltung des Sünders und seinen Wunsch nach Besserung und gegebenenfalls zur Wiedergutmachung voraus.

Mit dem "Heiligen Jahr" 2000 der katholischen Kirche ist auch der Ablass wieder stärker ins Bewustsein gerückt. Ablass bedeutet nicht Vergebung der Sünden. Der Ablass setzt erst nach der Sündenvergebung ein und will bei der Aufarbeitung der Sündenfolgen helfen.

"Die eingetretene Versöhnung mit Gott schließt nämlich nicht aus, daß gewisse Folgen der Sünde (früher sprach man von Sündenstrafen) zurückgeblieben sind, von denen man geläutert werden muss." .(Papst Johannes Paul II. in der Verkündigungsbulle des Jubiläumsjahres)

Die Vergebung der Schuld erfordert eine tatsächliche Lebensänderung, einen innerlichen Abbau des Bösen. Mit jeder Sünde steigt im Menschen die Anfälligkeit für das Böse, die Widerstandskraft des Willens wird geschwächt und die schlechte Gewohnheit verstärkt. Die bei der Lossprechung in der Beichte auferlegte Buße will bewußt machen, dass der nun von der Sünde befreite Mensch weiter an sich arbeiten muß. Die Kirche will dem Menschen bei der Aufarbeitung dieser Folgen helfen und ihn nicht allein lassen. Durch ihre Fürbitte übernimmt sie einen Teil dieser Buße. Das heißt, es wird dem Sünder ein Teil der Buße abgenommen, erlasssen. Daher das Wort "Ablass".

In der frühen Kirche ging der Lossprechung der Sünden eine aufgegebene Buße voraus. Diese war oft sehr streng und ihre Erfüllung zog sich oft über Jahre hinaus. Heute wird die auferlegte Buße erst nach der Absolution (Lossprechung) verrichtet und ist meist auf kleine Gebete und Gutes tun reduziert. Sie steht also eigentlich in keinem rechten Verhältnis mehr zu der Schuld. Dieses Defizit wird dadurch aufgefangen, dass die Kirche durch ihr Fürbitten einen Teil der Buße übernimmt. Der Ablass ist eine besondere Form dieses Fürbittens der Kirche.

Durch die unterstützende Fürbitte der ganzen Kirche kommt zugleich auch zum Ausdruck, daß der Mensch durch eigenes Tun, durch eigene Werke sich nicht wirklich von der Schuld und ihren Folgen befreien kann. Denn die Folgen einer Sünde und die Nachwirkungen einer Schuld hat niemand "im Griff"; Schuld wirkt weiter. Eines zieht anderes nach sich. Die entscheidende "Wiedergutmachung" muß von Gott her geschehen.

"(...) wenn die Gläubigen also Ablässe erwerben, begreifen sie, daß sie aus eigener Kraft nicht fähig werden, das Übel, das sie durch die Sünde sich selbst und der ganzen Gemeinschaft zugefügt haben, wieder gutzumachen."

Damit ist der Mensch aber nicht aus seiner Verantwortung und seinem Mittun entlassen. Ihm bleibt weiterhin bewusst, daß er an sich arbeiten muß.

Es ist allerdings auch Lehre der Kirche, daß Sündenfolgen, die zu Lebzeiten nicht geheilt werden, in der kommenden Welt geläutert werden müssen, da nichts Unreines und Unvollkommenes mit dem Sein bei Gott vereinbar ist. (sogenanntes Fegefeuer) Da wir für die Verstorbenen im Zustand dieser Läuterung beten, kann der Ablass, der ja eine Fürbitte der Gesamtkirche ist, auch den Verstorbenen zugewandt werden.

Hinter der Lehre vom Ablass steht die Glaubenswahrheit, daß die Kirche kraft der von Christus gewährten Binde- und Lösegewalt Vergebung und Gnade im Namen Jesu weitervermittelt. Paulus sieht die Kirche als einen Leib, dessen Haupt Christus ist. (vgl. 1Ko.12,12 ff.)

Wenn ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit, wo ein Glied sündigt ist der ganze Organismus geschwächt. Aber umgekehrt kann der gesunde Körper dem kranken Glied bei der Gesundung helfen.

Bedingungen zur Gewinnung des Jubiläumsablasses 2000
sind Ablegung einer sakramentalen Beichte, die Teilnahme an der Eucharistie am Tage der Gewinnung des Ablasses, ein Gebet nach dem Meinung des Hl. Vaters sowie die Ausführung von Handlungen der Nächstenliebe und der Buße. Der Ablass kann gewonnen werden in Rom in Verbindung mit einer Wallfahrt zu einer der Hauptbasiliken; im Heiligen Land in der Grabeskirche oder Geburtskirche Jesu; aber auch in den Bischofskirchen der Welt und in von dem Ortsbischof angegebenen Kirchen. Für Kranke und Behinderte fallen selbstverständlich diese "Wallfahrten"

Beichte
Fegefeuer
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Kath. Pfarrgemeinde St. Petrus Canisius Hohnhorst/Bokeloh

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Stand: 25. Oktober 2001