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Abtreibung meint die absichtlich herbeigeführte, gewaltsame Beendigung einer Schwangerschaft durch medikamentöse oder chirurgische Eingriffe. Gesetzlich geregelt ist die Abtreibung im $218 des Strafgesetzbuches. Das in der Bundesrepublik geltende Recht erlaubt bis 1993 eine Abtreibung nur in besonderen Fällen (,Indikationsmodell"), zum Beispiel bei Gefahr gesundheitlicher Schädigung für Mutter oder Kind (Medizinische Indikation), bei Vergewaltigung (Moralische Indikation) oder wenn die sozialen, wirtschaftlichen und psychologischen Lebensumstände das Austragen des Kindes nicht erlauben (Soziale Indikation). Mit der Wiedervereinigung wurde ein Neuregelung zwingend notwendig, weil nach altem DDR-Recht die sogenannte "Fristenregelung" bestand. Damit ist gemeint: Innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (bis zum dritten Monat), eine Lösung, die auch in der Bundesrepublik immer wieder gefordert wird. 1995 verabschiedete der Bundetag dann eine Neuregelung, die im Kern einem modifizierten Fristenmodell mit zusätzlicher Beratung der Frau entspricht. Nach katholischer Überzeugung ist eine Abtreibung immer das Töten menschlichen Lebens, weil von Anfang an eine befruchtete Eizelle auf die Entwicklung eines Menschen angelegt ist. Sie kann daher nie erlaubt sein. Man kann bestenfalls im Rahmen einer Güterabwägung im schweren Konfliktfall von einer Strafverfolgung absehen. Aber auch in diesem Fall ist zunächst alles zu versuchen, den Konflikt nicht zu Lasten des ungeborenen Lebens zu bewältigen (etwa durch Beratung, Gewährung von finanzieller Unterstützung, Wohnheime und Ähnliches). Obwohl daher die katholische Haltung gegenüber dem neuen Gesetz sehr kritisch eingestellt ist, gehören doch viele gerade kirchliche Beratungsstellen zu den Hilfestationen für betroffene Frauen. Im Rahmen der caritativen Arbeit gehört es dann auch zur Aufgabe von vielen kirchlichen Beratungsexperten, Frauen nach einer Abtreibung beizustehen und sie nicht
alleinzulassen. Denn nach wie vor sind insbesondere Langzeitwirkungen von Abtreibungen bei Betroffenen sehr ungenügend im Blick.
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