Berufung

Berufung kann im Deutschen mehreres bedeuten: Bei Gericht ist eine Berufung die Anrufung einer übergeordneten Instanz; eine Universität beruft einen Professor, "es ergeht ein Ruf an ihn". Dieser Ruf erfolgt auf Grund einer besonderen Begabung oder Qualifikation des Berufenen. Wenn man von einer besonderen Berufung eines Menschen spricht, dann meint man damit: Er hat - gleichsam von Natur aus - eine besondere Begabung zu einem Beruf oder Tätitgkeit: Er ist "der geborene Arzt" oder "ihre Berufung ist es, Menschen zu führen".

 

Im religiösen Sinn erfolgt eine Berufung durch Gott. Gott nimmt einen Menschen in seinen Dienst und in seine Gemeinschaft. Der Mensch ist von Gott ganz beansprucht. Eine solche Berufung durch Gott verlangt vom Menschen eine Entscheidung. Verweigert er sich, wird ihm diese Berufung "zum Gericht": Er verfehlt sein Leben. Anders als bei der Berufung eines Professors ist der Grund einer Berufung durch Gott voraussetzungslos. Sie setzt nicht eine besondere Begabung eines Menschen voraus, sie ist nicht der Lohn für eine besondere Leistung, vielmehr gibt Gott mit seinem Ruf auch die zur Erfiillung notwendigen Fähigkeiten. Im weiteren Sinn sind alle Menschen von Gott zum Heil, zu einem sinnvollen, glückenden Leben berufen.

 

Gott beruft alle Menschen in seine Nähe. Er beruft aber auch Menschen zu besonderen Dienstes in seiner Kirche und für die Menschen. In diesem Sinn spricht man von einer "Berufung zum Priesterberuf" oder von einer "Berufung zum Ordensleben".

 

Wie erfährt man, ob und wozu jemand berufen ist? Woher weiß man, was der Wille Gottes ist? Dies ergibt sich in der Regel durch Tatsachen, also durch Veranlagung, Begabung, durch die klare Herausforderung einer konkreten Situation. Innere Neigung und Zufriedenheit ist ebenso ein Kriterium wie die objektive Einschätzung durch Dritte und Vierte. Der persönliche Wunsch und eine stark empfundene Neigung allein genügen nicht. Sie müssen sich bewähren, hinterfragen lassen vom Urteil anderer und rechtfertigen durch einen realen Bedarf. Denn Berufungen sind nie Selbstzweck und persönliche "Bereicherung".

 

Eine solche Veranlagung, eine besondere Begabung, ist nicht -wie oben bereits erwähnt - Voraussetzung und Grund einer Berufung. Vielmehr ist es die vorausgegangene Berufung, in deren Folge sich erst eine entsprechende Begabung entfaltet. Insofem kann man aufgrund einer besonderen Begabung oder durch das Hineingestelltwerden in eine bestimmte Situation auf den Willen Gottes und seinen Ruf "rückschließen" und schlußfolgern.

Zurück
Kath. Pfarrgemeinde St. Petrus Canisius Hohnhorst/Bokeloh

Startseite

Stand: 25. Oktober 2001