Dogma

Ein Dogma gilt seit der Zeit der Apostel ( vgl. auch Apostelkonzil) als wesentliche Glaubensaussage, die veröffentlicht und von den Bischöfen verkündigt, verbindlich erklärt, was Inhalt und Gegenstand des "einen gemeinsamen Glaubens" ist.

Im engeren Sinne ist damit eine vom Papst und der Kirche als unfehlbar eingestufte Glaubensaussage gemeint. Der Wahrheitsgehalt eines Dogmas ist danach nicht anders als im Glauben selbst zugänglich. Es handelt sich hier nicht nur wie vielfach fälschlicherweise behauptet wird um autoritative Maßnahmen (wenngleich auch mit einer Dogmenverkündigung immer eine Autorität gesetzt wird) sondern um das Festhalten einer so verstandenen Selbstmitteilung Gottes (vgl. auch Offenbarung). Diese Definition gilt erst seit dem ausgehenden 19.Jahrhundert und erfaßt daher zwangsläufig nicht alle früher gemachten kirchlichen Lehrsätze. Es ist deswegen nicht möglich, die genaue Zahl der als Dogmen einzustufenden kirchlichen Lehramtsäußerungen zu benennen, obwohl gerade in der Frühzeit der Kirche die meisten dogmatisch anzusehenden Aussagen gemacht wurden. Dogmatische Aussagen des kirchlichen Lehramtes wollen aber auch abgrenzen und (Falsches) ausgrenzen und waren zu allen Zeiten mehr oder weniger stark als Richtschnur aufzufassen.

Die Art und Weise ihrer Verkündigung bestimmt dabei den Grad ihrer Verbindlichkeit.

 
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Kath. Pfarrgemeinde St. Petrus Canisius Hohnhorst/Bokeloh

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Stand: 25. Oktober 2001