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Ehescheidung |
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Sind alle Voraussetzungen für eine Ehe erfüllt und ist die Eheschließung zustande gekommen, so erkennt das katholische Eherecht eine Möglichkeit der Scheidung nicht an. Getreu dem biblisch aufgetragenen Motto: "Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen" ist Scheidung verboten. Daraus ergeben sich für viele Menschen heute Schwierigkeiten, insbesondere wenn die Absicht besteht, ein zweites Mal zu heiraten. Der weithin vorherrschende Zeitgeist in unserer Gesellschaft - sowie die vom katholischen Verständnis unterschiedliche Auffassung der evangelischen Kirche - in Fragen der Ehe und Partnerschaft sehen sich gegenüber dem kirchliche Verständnis und Vorgehen immer häufiger unverstanden und umgekehrt - verstehen eine als zu rigoros angesehene Haltung der Kirche nicht mehr. Für viele Gemeinden und ihre Seelsorger wird es ein zunehmend drängenderes Problem, wiederverheiratete geschiedene Menschen auch weiterhin trotz des Verbots der Teilnahme an der Kommunion ins Gemeindeleben zu integrieren. In diesen pastoralen Fragen gibt es gegenwärtig keine einheitliche Auffassung innerhalb der Kirchenleitung. Gleichwohl gibt es nach wie vor einen breiten Konsens im Grundsatz an der Unauflöslichkeit der Ehe, ist sie einmal sakramental geschlossen worden, festzuhalten. |
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