Euthanasie

Unter Euthanasie versteht man die direkte Tötung eines Menschen mit oder ohne seine Zustimmung zu dem Zweck, ihm vorhandene Schmerzen weiter zu ersparen und den Prozess des (langsameren) Todes zu beschleunigen. Grundsätzlich ist dieses Handeln - auch Beihilfe - sowohl im strafrechtlichen als auch im kirchenrechtlichen Sinn strikt verboten. Heute steht das "Recht auf einen natürlichen Tod" und die Lebensumstände unter einer exzessiven "Gerätemedizin" unter der Abwägung aller Umstände einer erlaubten Sterbehilfe immer wieder von neuem auf dem Prüfstand: Wo beginnt Euthanasie, wann wird passive Sterbehilfe zur aktiven, was ist unter ganz bestimmten Voraussetzungen und unter bestimmten Gegebenheiten noch "lebenswertes Leben" - diese und weitere Fragen beschäftigen die Mediziner und Ethiker in unseren Gesellschaften. Nicht zuletzt durch den ständigen technischen Fortschritt muß die Grenze des Erlaubten ständig neu definiert werden, ohne das Grundprinzip "Euthanasie bleibt strikt verboten" anzutasten.

 
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Kath. Pfarrgemeinde St. Petrus Canisius Hohnhorst/Bokeloh

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Stand: 25. Oktober 2001