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In welchen Fällen kann
ein Katholik mit Exkommunikation belegt werden...
Die Fälle, die eine Exkommunikation
nach sich ziehen, sind nicht immer eindeutig zu definieren. Eine solch schwere
Strafe wird nie leichtfertig ausgesprochen und bedarf einer sorgfältigen Einzelprüfung.
Das katholische Gesetzbuch nennt u.a. folgende Fälle: Abtreibung, Amtsanmaßung,
Glaubensabfall, Irrglauben, Abtrünnigkeit (Schisma), Attentat auf den Papst,
Bruch des Beichtgeheimnisses, Schändung der eucharistischen Gestalten.
... und bei welchen Tatbeständen
ist deren Aufhebung möglich?
Was die Aufhebung der Strafe
angeht, so gilt auch hier die Überprüfung des Einzelfalles. Das Recht zum Straferlass
besitzt der, der das entsprechende Verfahren veranlasst und die Strafe festgelegt
hat.
Welche Maßnahmen zieht
eine Exkommunikation nach sich?
Nach Can. 1331 ist dem Exkommunizierten untersagt:
1. jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers oder bei irgendwelchen
anderen gottesdienstlichen Feiern.
2. Sakramente oder Sakramentalien zu spenden und Sakramente zu empfangen
3. jedwede kirchlichen Ämter, Dienste oder Aufgaben auszuüben oder Akte der
Leitungsgewalt zu setzen.
... und
welche kirchenrechtlichen Folgen hat ein Kirchenaustritt?
Wer in der katholischen Kirche getauft
oder nach dem gültigen Empfang der Taufe zu ihr übergetreten ist, bleibt nach
deren Selbstverständnis für immer in untrennbarer Weise Glied der Kirche. Weil
aber die Erklärung des Kirchenaustrittes eine Verletzung der Grundpflicht eines
katholischen Christen darstellt, "immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren"
(c. 209,1), betrachtet das katholische Kirchenrecht den Kirchenaustritt als
einen formellen Akt des Abfalls von der katholischen Kirche, auch wenn er nur
zum Zweck der Ersparnis der Kirchensteuer erfolgt ist.
Ein solcher Kirchenaustritt hat für
einen Katholiken außer dem selbst gewählten Ausschluss von den Sakramenten folgende
kirchenrechtliche Konsequenzen:
die Unfähigkeit zur Übernahme eines kirchlichen Amtes oder zur Mitgliedschaft
in einem kirchlichen Verein und zur Übernahme des Dienstes eines Tauf- und Firmpaten.
Außerdem verwirkt er seinen Anspruch auf die Ehre eines kirchlichen Begräbnisses.
Für einen kirchlichen Angestellten bedeutet der Kirchenaustritt gleichzeitig
die sofortige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den kirchlichen Arbeitgeber.
Der Kirchenaustritt ist somit ein absoluter Kündigungsgrund.
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