Heiligenverehrung

Der Brauch der Heiligenverehrung geht bis auf die ersten christlichen Jahrhunderte zurück. Zuerst waren es vor allem die Märtyrer, die man verehrte und um ihre Fürsprache bei Gott anrief. Diese Heiligenverehrung bildete sich in der Regel um das Grab oder die Reliquien eines solchen Toten. Im Jahre 156 berichten die Christen von Smyrna in einem Rundschreiben über den Märtyrertod ihres Bischofs des hl. Polykarp: "Christus beten wir an, weil er der Sohn Gottes ist. Die Blutzeugen aber lieben wir als Jünger und Nachahmer des Herrn."

Über dem Grab der Märtyrer wurde Gottesdienst und das anschließende Totenmahl gefeiert. Aus diesem Grund und in Erinnerung daran ist es bis heute die Regel (nicht die Pflicht), in den Altären der katholischen Kirchen eine Heiligenreliquie einzulassen. Der erste weit bekannte Nichtmärtyrer, der als Heiliger verehrt wurde, ist der hl. Martin von Tour. Der erste heiliggesprochene Bischof war Ulrich von Augsburg (993).

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Kath. Pfarrgemeinde St. Petrus Canisius Hohnhorst/Bokeloh

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Stand: 25. Oktober 2001